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Reiserücktrittversicherung RRV 3000 ohne Selbstbeteiligung

Preis: 70,00 €
  • Weltgeltung (ausgenommen sind Afghanistan, Sudan, Liberia und Kuba)
  • Ehegatten bzw. Lebenspartner sind mitversichert (bis zum vollendeten 65. Lebensjahr) *
  • bis zu 6 eigene Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (des 25. Lebensjahres, sofern sich die Kinder in einer Berufsausbildung befinden) sind prämienfrei mitversichert
  • Karte 1 Jahr gültig **
  • beliebig viele Reisen max. 45 Tage pro Reiseaufenthaltsdauer
  • Keine Selbstbeteiligung bei allen Ereignissen die mit dieser TravelCard versichert sind.
  • incl. Reiseabbruchversicherung

Details zur Reiserücktrittversicherung RRV 3000 ohne Selbstbeteiligung

Reiseabbruch-Versicherung für die Reiseabbruchkosten
  • Mehrkosten der Rückreise bis zu einem Maximalbetrag pro Familie in Höhe von 3.000,00 EUR.
Reiserücktritt-Versicherung für die Reiserücktrittskosten
RRV Deckung: Krankheit, Tod, Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlust, Elementarschäden am Eigentum, Einberufung, bei Pandemie und Terror, Lebenspartner, der nicht im selben Haushalt wohnt (muss angemeldet werden), Diebstahl von Reisepapieren. Ausschluss: Kuba, Afghanistan, Liberia und Sudan.
  • Abdeckung der Stornokosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 3.000,00 EUR pro Familie.
Deckungsbedingungen
  • 45 Tage maximale Reisedauer pro Reise
  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen
online buchen

Wichtige Anmerkung
Die Versicherungspolice können Sie sich sofort ausdrucken.
Die TravelCard erhalten Sie kurzfristig per Briefpost.

Spätestens 21 Tage nach Buchung muß die Anmeldung zur Reiserücktrittsversicherung erfolgt sein. Bei kurzfristigen Last Minute Reisen muß die Reiseversicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden.

* Für Personen ab dem 65. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr gelten diese Preise mit einem 100 %igen Aufschlag.
Für Personen ab dem 75. Lebensjahr (ohne weitere Altersgrenze) gelten diese Preise mit einem 150 %igen Aufschlag.

** Jahreskarten verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist