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TravelCard 3000 mit Selbstbeteiligung

Preis: 65,00 €
  • Weltgeltung (ausgenommen sind Afghanistan, Sudan, Liberia und Kuba)
  • Karte nur für eine Person gültig (bis zum vollendeten 65. Lebensjahr) *
  • Karte 1 Jahr gültig **
  • beliebig viele Reisen max. 45 Tage pro Reiseaufenthaltsdauer
  • Kinder sind nicht mitversichert
  • incl. Reiseabbruchversicherung
  • incl. Reiserücktrittversicherung
  • incl. Reisegepäckversicherung
  • incl. Krankenversicherung (Auslandsreise)
  • incl. Reiseunfallversicherung
  • incl. Beistandsleistungen

Details zu der TravelCard 3000 mit Selbstbeleiligung

Reiseabbruch-Versicherung für die Reiseabbruchkosten
  • Abdeckung der Rückreise-Mehrkosten bis zu einem Höchstbetrag pro Person in Höhe von 3.000,00 EUR.
  • Die Selbstbeteiligung beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 EUR pro Person.
Reiserücktritt-Versicherung für die Reiserücktrittskosten
RRV Deckung: Krankheit, Tod, Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzverlust, Elementarschäden am Eigentum, Einberufung, bei Pandemie und Terror, Lebenspartner, der nicht im selben Haushalt wohnt (muss angemeldet werden), Diebstahl von Reisepapieren. Ausschluss: Kuba, Afghanistan, Liberia und Sudan.
  • Abdeckung der Stornokosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 3.000,00 EUR pro Person.
  • Die Selbstbeteiligung beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 EUR pro Person.
Reisegepäck-Versicherung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäckstücken
  • Der Höchstbetrag beträgt 2.000 EUR pro Person.
  • Für Wertgegenstände ist die Höchstentschädigung 250 EUR.
  • Die Selbstbeteiligung beträgt 50 EUR je Schadensfall.
  • Für mit mehr als 12 Stunden Verspätung eingetroffene Gepäckstücke ist der Höchstbetrag 150 EUR pro Person.
  • Für Flugverspätung von mehr als 6 Stunden beträgt der Höchstbetrag pro Person 150 EUR.
Reiseunfallversicherung
  • Im Todesfall beträgt die Leistung 5.000 EUR pro Person als Höchstbetrag
  • Bei Invalidität beträgt die Leistung 50.000 EUR pro Person als Höchstbetrag
Krankenversicherung (Auslandsreise) für die Arztkosten im Ausland
  • Der Höchstbetrag beträgt weltweit 5.000.000 EUR
  • Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall und pro versicherter Person 50 EUR
  • Für den Transport des Versicherten zum Krankenhaus werden die tatsächliche Kosten erstattet
  • Für Bestattung im Ausland / Überführungskosten im Todesfall gilt der Höchstbetrag von 30.000 EUR
Reiseunfallversicherung
  • Im Todesfall beträgt die Leistung 5.000 EUR pro Person als Höchstbetrag
  • Bei Invalidität beträgt die Leistung 50.000 EUR pro Person als Höchstbetrag
Beistandsleistungen
  • Kaution für ein Strafverfahren im Ausland bis 25.000 EUR
  • Vorschuss bei Verlust von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln bis 5.000 EUR pro Person
  • Vorschuss für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 5.000 EUR
  • Garantie der Kostenübernahme bei stationärer Behandlung im Krankenhaus bis 15.000 EUR
  • Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten
  • Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Benachrichtigung der Angehörigen bei stationärem Aufenthalt
  • Krankenhaus-Tagegeld bei vollstationärer Behandlung (5. -15. Tag) max. 50 EUR pro Tag
  • Kosten für Such- und Rettungsmaßnahmen bis 15.000 EUR pro Ereignis
Deckungsbedingungen
  • 45 Tage maximale Reisedauer pro Reise
  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen
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Wichtige Anmerkung
Die Versicherungspolice können Sie sich sofort ausdrucken.
Die TravelCard erhalten Sie kurzfristig per Briefpost.

Spätestens 21 Tage nach Buchung muß die Anmeldung zur Reiserücktrittsversicherung erfolgt sein. Bei kurzfristigen Last Minute Reisen muß die Reiseversicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden.

* Für Personen ab dem 65. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr gelten diese Preise mit einem 100 %igen Aufschlag.
Für Personen ab dem 75. Lebensjahr (ohne weitere Altersgrenze) gelten diese Preise mit einem 150 %igen Aufschlag.

** Jahreskarten verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist